Wenn du die Imkerei interessant findest und dich dazu entschieden hast selbst dieses wunderschöne Hobby anzugehen, fragst du dich bestimmt wie und womit man anfängt. Auf dieser Seite wollen wir dir einen Überblick geben, welche Punkte es zu beachten gilt und wie du am besten anfängst. Sollten hierbei Fragen unbeantwortet bleiben sprich uns gerne über die dir bekannten Kanäle an 🙂
Grundlagenwissen
Wir können aus den vielen Jahren unserer Vereinstätigkeit definitiv sagen, dass es gerade zu Beginn der Imkerei von sehr großem Vorteil ist über ein fundiertes Grundlagenwissen zu verfügen. Daher empfehlen wir jedem Neuimker dringend einen entsprechenden Neuimkerkurs zu belegen. Hier werden die wichtigsten Grundlagen durch erfahrene Imker vermittelt und man ist bestens für die ersten eigenen Völker gerüstet.
Auf der Seite des Kreisverbandes der Imker Saarlouis e.V. werden die Anmeldungen zu den aktuellen Neuimkerkursen veröffentlicht. Diese Starten üblicherweise zu Beginn des Jahres:
https://www.kreisverband-imker-saarlouis.de
Rechtliches
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/nutztiere/bienen/bienen-rechtliche-regelungen.html
Vorgaben des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) des Saarlandes
Meldung und Registrierung
Jede Bienenhaltung muss spätestens mit Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) des Saarlandes unter Angabe der Standorte und der Anzahl der Bienenvölker angezeigt werden. Anschließend wird dem Bienenhalter eine individuelle Registriernummer zugeteilt. Auch jeder Wechsel zu einem dem LAV noch nicht gemeldeten Standort muss angezeigt werden.
Mit folgendem Formular kann die Meldung erfolgen:
Formular – Bienenhaltung – Neuanmeldung oder Änderung
Wandern mit Bienen/Verkauf von Bienenvölkern
1. Wandern innerhalb des Saarlandes
Wer mit Bienen innerhalb des Saarlandes zu einem nicht beim LAV gemeldeten Standort wandern möchte, hat dies dem LAV anzuzeigen. Vor der Wanderung hat der Bienenhalter die Untersuchung seiner Bienenvölker durch den Bienensachverständigen zu veranlassen. Dieser führt eine klinische Untersuchung der Bienenvölker durch und erstellt ein Gutachten zur Vorlage beim LAV. Das LAV bestätigt den Eingang des Gutachtens gegenüber dem Bienenhalter per E-Mail oder Fax.
Der Bienenhalter darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit der Wanderung beginnen.
Zusätzlich hat der Bienenhalter an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen.
2. Wandern außerhalb des Saarlandes
Wer mit Bienen zu einem Standort außerhalb des Saarlandes wandern möchte, hat vor der Wanderung eine Untersuchung seiner Bienenvölker durch den Bienensachverständigen zu veranlassen. Dieser erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage durch das LAV eine Wanderbescheingung (Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung) für den Bienenhalter ausgestellt wird. Der Bienenhalter hat unverzüglich nach dem Eintreffen am neuen Standort der dort zuständigen Veterinärbehörde die Wanderbescheinigung vorzulegen.
Der Bienenhalter darf erst nach Erhalt der Wanderbescheinigung mit der Wanderung beginnen.
Zusätzlich hat der Bienenhalter an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen.
3. Verkauf von Bienenvölkern (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Saarlandes)
Der Verkäufer von Bienenvölkern muss dem Käufer eine gültige Wanderbescheinigung (Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung) aushändigen. Hierzu hat er eine Untersuchung seiner Bienenvölker durch den Bienensachverständigen zu veranlassen. Dieser erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage durch das LAV eine Wanderbescheingung für den Bienenhalter ausgestellt wird.